Rechtsprechung
LG Detmold, 11.05.2022 - 03 T 155/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ZPO § 882c
Widerspruch der Schuldnerin gegen die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers. Keine Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen. - rewis.io
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus LG Detmold, 11.05.2022 - 3 T 155/20
Aus rechtsstaatlichen Gründen ist es erforderlich aber auch ausreichend, wenn durch die Entscheidung die hinreichende Information der am Verfahren beteiligten darüber gewährleistet ist, aus welchen Gründen das Gericht zu seiner Entscheidung gelangt ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 08.07.1997, Az.: 1 BvR 1621/94, Juris, Rz. 42 ff.). - BGH, 28.07.2005 - III ZR 443/04
Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge
Auszug aus LG Detmold, 11.05.2022 - 3 T 155/20
Insoweit war es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen einer Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 28.07.2005, Az.: III ZR 443/04, Juris, Rz. 4. m.w.N.; OLG Hamm…, Beschluss vom 17.05.2021 - 11 W 11/21, Juris, Rz. 3). - OLG Hamm, 17.05.2021 - 11 W 11/21
Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Nicht ausreichend dargelegte …
Auszug aus LG Detmold, 11.05.2022 - 3 T 155/20
Insoweit war es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen einer Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BGH…, Beschluss vom 28.07.2005, Az.: III ZR 443/04, Juris, Rz. 4. m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 17.05.2021 - 11 W 11/21, Juris, Rz. 3). - AG Detmold, 08.05.2020 - 22 M 264/20
Auszug aus LG Detmold, 11.05.2022 - 3 T 155/20
Durch Beschluss vom 25.02.2021, auf dessen Gründe Bezug genommen wird, ist die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Detmold vom 08.05.2022 (22 M 264/20) zurückgewiesen worden.